Was ist eine forstwirtschaftliche Vereinigung?

Forstwirtschaftliche Vereinigungen sind, nach Bundeswaldgesetz, privatrechtliche Zusammenschlüsse von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften, Forstbetriebsverbänden oder nach Landesrecht gebildeten Waldwirtschaftsgenossenschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen zu dem ausschließlichen Zweck, auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes hinzuwirken.

Daraus leiten sich die Aufgaben unserer Forstwirtschaftlichen Vereinigungen ab:

1. Unterrichtung und Beratung der Mitglieder sowie Beteiligung an der forstlichen Rahmenplanung;

2. Koordinierung des Absatzes;

3. marktgerechte Aufbereitung und Lagerung der Erzeugnisse;

4. Vermarktung der Erzeugnisse der Mitglieder;

5. Beschaffung und Einsatz von Maschinen und Geräten.

Organigramm

Die Forstwirtschaftliche Vereinigung besteht aus der Mitgliederversammlung und dem Vorstand. Dieser wird auf eine Amtsdauer von 5 Jahren gewählt. Er repräsentiert gleichermaßen die vertretenen Regionen in unserem Zusammenschluss. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten und zweiten Stellvertreter, dem Rechnungsführer, dem Schriftführer und 4 weiteren Mitgliedern. Der Vorstand lässt die laufendenden Geschäfte durch einen Geschäftsführer ausführen. Dessen Aufgaben bestehen darin, die Geschäftsstelle in Creuzburg zu leiten, den Holzverkauf im Auftrag der Mitglieder durchzuführen und Mitglieder zu beraten. Weiterhin ist er für den Einkauf von Betriebsmitteln zuständig. Über diese Tätigkeiten muss der Geschäftsführer dem Vorstand berichten. Der Vorstand kontrolliert diese.

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