Förderung

Der Wald leistet vielfältige Aufgaben für die Gesellschaft. Er erzielt einen großen Beitrag zum Klimaschutz, er ist Erholungsort und er bietet Lebensraum. Diese und viele weitere Aufgaben werden in der Gesellschaft häufig als selbstverständlich hingenommen. Der Aufbau von stabilen und standortsgerechten Wäldern kann nicht allein durch die Waldbesitzer und den Holzverkauf gestemmt werden.

Die Förderung des Waldes und der Forstwirtschaft ist aufgrund der vielfältigen Aufgaben des Waldes in dem Bundeswaldgesetz verankert. In Deutschland gibt es 3 Ebenen der forstlichen Förderung. Die oberste Ebene bildet die Europäische Union. Diese stellt finanzielle Mittel zur Förderung der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (=ELER) zur Verfügung. Der Bund fördert die deutsche Forstwirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (=GAK). Das Land bietet die Landesspezifischen Forstförderrichtlinien(=LFR) an. Waldbesitzer können diese Fördergelder nur über die LFR beantragen und erhalten. Die EU und der Bund kofinanzieren die Landesmaßnahmen. Es gibt insgesamt 4 (Ko-) Finanzierungsmöglichkeiten.

Gefördert werden folgende Maßnahmen nach GAK-Rahmenplan:

A Naturnahe Waldbewirtschaftung

B Forstwirtschaftliche Infrastruktur

C Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

D Erstaufforstung

K Bewältigung von Extremwetterereignissen

Folgende Maßnahmen werden durch den ELER ohne GAK-Beteiligung gefördert:

E Waldumweltmaßnahmen Erhaltung

F forstgenetischer Ressourcen

G Vorbeugung gegen Kalamitäten

H Investive Waldumweltmaßnahmen

I Bodenschutzkalkung

J Biologische Vielfalt und Anpassung an Klimaveränderungen

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